Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (April 2025) gelten für jede von RANDERS GEARS A/S (nachstehend RG genannt) ausgeführte oder auszuführende Lieferung, sofern nicht schriftlich ganz oder teilweise etwas anderes vereinbart wurde.
1.2. Besondere Einkaufsbedingungen oder spezifische Anforderungen an die gekaufte Ware, die der Käufer z.B. bei Einkaufsverhandlungen, in Ausschreibungsunterlagen, allgemeinen Einkaufsbedingungen, Bestellungen oder Bestätigungen angibt, sind für RG nicht verbindlich, es sei denn, RG hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Die von RG unterbreiteten Angebote sind bis zu dem im jeweiligen Angebot angegebenen Ablaufdatum gültig. Wenn kein Ablaufdatum angegeben ist, gilt das Angebot 30 Tage ab dem Ausstellungsdatum.
1.4. Änderungen oder Aufhebungen einer Vereinbarung können nur mit schriftlicher Zustimmung von RG erfolgen.
2. Kaufvertrag - Zustandekommen des Vertrags
2.1. Ein endgültiger Kaufvertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn RG dem Käufer entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung (und nur zu den darin genannten Bedingungen) zugesandt oder die Ware geliefert hat, je nachdem, was zuerst eintritt.
3. Technische Spezifikationen, Dokumentation, etc.
3.1. Alle Zeichnungen und technischen Angaben zu den Materialien oder ihrer Herstellung, die vor oder nach Vertragsabschluss ausgetauscht werden, bleiben Eigentum der Partei, die sie zur Verfügung stellt. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung der anderen Partei nicht für andere Zwecke verwendet und nicht kopiert, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
3.2. Ist der Käufer verpflichtet, Spezifikationen zu liefern, so ist RG berechtigt, die für die Fertigstellung der Waren erforderlichen Spezifikationen zu bestimmen, wenn diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist geliefert werden.
3.3. Sind die Spezifikationen des Käufers unpraktisch oder nicht ratsam, kann RG nach Mitteilung an den Käufer notwendige und zumutbare Änderungen vornehmen.
3.4. RG ist nicht verpflichtet, Zeichnungen oder technische Unterlagen, die der Herstellung der Waren zugrunde liegen, zur Verfügung zu stellen.
4. Lieferung und Transport
4.1. Die Lieferung erfolgt ab Werk (Incoterms 2010). Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware an der Adresse von RG zur Verfügung gestellt wird. Der Käufer trägt auch die Kosten für die notwendige Verpackung.
4.2. Die Versandart wird vom Käufer bestimmt und erfolgt auf dessen Risiko und Kosten.
4.3. Jede vereinbarte oder angegebene Lieferzeit ist unverbindlich und wird nach bestem Wissen und Gewissen geschätzt, vorausgesetzt, dass der Käufer alle erforderlichen Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt.
4.4. RG behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen. Eine Abweichung von ±10% von der vereinbarten Menge gilt als vertragskonform.
5. Verzögerungen
5.1. Im Falle des Verzugs kann der Käufer innerhalb einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen schriftlich zur Lieferung auffordern und dabei erklären, dass er vom Kauf zurücktreten wird, wenn die Lieferung nicht erfolgt.
5.2. Ist die Verzögerung auf höhere Gewalt oder auf Handlungen des Käufers zurückzuführen, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
5.3. Der Käufer kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn RG nicht innerhalb der gesetzten Frist liefert, und muss dies RG schriftlich mitteilen. Der Käufer kann bereits gelieferte Teile nicht stornieren.
5.4. Abgesehen vom Rücktrittsrecht nach 5.3 hat der Käufer keine weiteren Rechtsmittel bei Verspätung und kann keinen Schadenersatz, einschließlich entgangenen Gewinns oder Ausfallzeiten, verlangen.
6. Preis
6.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Lieferkosten. RG behält sich das Recht vor, die Preise im Falle von Änderungen der Wechselkurse, Steuern, Transportkosten, Rohstoffe oder anderer externer Faktoren anzupassen.
6.2. RG kann zusätzliche Arbeiten in Rechnung stellen, die sich aus unvollständigem oder unrichtigem Material oder aus vom Käufer gelieferten Spezifikationen ergeben.
6.3. Die Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt.
7. Zahlung
7.1. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
7.2. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe des offiziellen Diskontsatzes der dänischen Nationalbank zuzüglich 2 % pro Monat an, die auf den ausstehenden Betrag einschließlich der aufgelaufenen Zinsen und Kosten berechnet werden.
7.3. RG kann weitere Lieferungen zurückhalten, bis alle ausstehenden Beträge, einschließlich etwaiger Lager- oder Bearbeitungskosten, bezahlt sind.
7.4. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, RG hat solche Gegenansprüche schriftlich anerkannt.
7.5. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 3 Monaten kann RG den Vertrag kündigen und Schadensersatz verlangen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Das Eigentum bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei RG, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9. Besondere Haftungsausschlüsse
9.1. Bei Sonderanfertigungen leistet RG nur Gewähr für die normale Material- und Verarbeitungsqualität, ohne Verantwortung für die spezifische Eignung der Ware zu übernehmen.
9.2. RG haftet nicht für Fehler, die sich aus den Angaben oder Unterlagen des Käufers ergeben, es sei denn, RG hat grob fahrlässig gehandelt.
9.3. Wenn die Waren in die Produkte des Käufers integriert werden und trotz Einhaltung der Spezifikationen nicht zufriedenstellend funktionieren, trägt der Käufer das Risiko.
9.4. RG haftet nicht für von RG oder seinen Subunternehmern verursachte Nebenschäden. Im Falle einer Haftung kann die Entschädigung das Doppelte des Rechnungspreises nicht übersteigen.
9.5. Bei Problemen mit der Oberflächenbehandlung, die auf Unterauftragnehmer zurückzuführen sind, darf die Entschädigung das Doppelte der Materialkosten nicht überschreiten.
10. Defekte
10.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren bei Erhalt und vor der Verwendung auf ihre Konformität und Eignung hin zu überprüfen.
10.2. Die Haftung von RG erstreckt sich auf Mängel, die innerhalb eines Jahres nach der Lieferung festgestellt werden. Die Anzeige muss innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung erfolgen und eine genaue Beschreibung enthalten. Bei verspäteter Anzeige sind die Ansprüche verwirkt.
10.3. Wenn RG auf eine verspätete Forderung eingeht, handelt es sich um eine reine Kulanzmaßnahme und nicht um einen Verzicht auf Rechte.
10.4. RG kann Mängel nach eigenem Ermessen durch Austausch, Reparatur oder Preisminderung beheben, wodurch die Angelegenheit vollständig gelöst wird.
10.5. Reparaturen werden am Standort des Käufers durchgeführt, es sei denn, RG verlangt die Rücksendung. RG trägt die Kosten für die billigste Art des Rücktransports. Die Kosten für die Demontage oder den Wiedereinbau, die über das Material hinausgehen, gehen zu Lasten des Käufers.
10.6. RG hat nach Klärung der Reklamation eine Frist, die der normalen Produktionszeit entspricht, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann der Käufer den Mangel in angemessener Weise beheben oder den Kauf des betroffenen Teils rückgängig machen.
10.7. RG haftet nicht für Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Überlastung oder nicht autorisierte Reparaturen. Der Käufer hat keine weiteren Rechtsmittel als die oben genannten. RG haftet niemals für entgangenen Gewinn, Ausfallzeiten oder indirekte Schäden.
10.8. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so hat der Käufer die Kosten von RG zu tragen.
11. Produkthaftung
11.1. RG haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11.2. RG haftet in keinem Fall für eine Neuinstallation, entgangenen Gewinn, Ausfallzeiten oder andere indirekte Verluste.
11.3. Für die von Unterauftragnehmern gelieferten Produkte gelten deren Haftungsgrenzen. Diese können bei RG erfragt werden. RG leitet Ansprüche nur an seine Lieferanten weiter.
11.4. Der Käufer muss RG unverzüglich schriftlich über tatsächliche oder potenzielle Schäden informieren, die durch die Waren verursacht wurden.
11.5. Wird ein Dritter in Anspruch genommen, muss die Partei die andere Partei unverzüglich informieren.
11.6. Wird RG haftbar gemacht, hat der Käufer RG in demselben Umfang schadlos zu halten, in dem die Haftung von RG hierin beschränkt ist.
11.7. Der Käufer muss sich damit einverstanden erklären, dass er in ein Produkthaftungsverfahren gegen RG einbezogen wird.
12. Höhere Gewalt
12.1. RG haftet nicht für die Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, wie Feuer, Streik, Krieg, Transportprobleme usw.
12.2. Eine Haftungsbefreiung gilt, wenn die Auswirkungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren.
12.3. Die Verpflichtungen ruhen während solcher Ereignisse. Eine durch solche Ursachen bedingte verspätete Lieferung gilt als fristgerecht.
12.4. RG hat den Käufer unverzüglich über ein solches Ereignis und dessen voraussichtliche Dauer zu informieren.
12.5. Jede Partei kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich die Erfüllung aufgrund von höherer Gewalt um mehr als 6 Monate verzögert.
13. Geltendes Recht und Gerichtsstand
13.1. Alle Streitigkeiten unterliegen dem dänischen Recht.
13.2. Für Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist ausschließlich das Gericht in Randers zuständig.
14. Sonstiges
14.1. Wird eine Bestimmung für ungültig erklärt, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft, und die ungültige Bestimmung ist so auszulegen, dass der mit ihr beabsichtigte Zweck erreicht wird.